Rettung des Schlosses – und wie es weiterging
Am 13. August 1999 wurde das Renaissance-Schloss Horst nach vierjähriger Renovierungszeit feierlich der Öffentlichkeit übergeben. Damit war ein wesentliches Ziel des Fördervereins Schloß Horst e. V. erreicht: die Rettung und Wiederherstellung des historischen Schlosses.
Doch mit dem Abschluss der Renovierung war die Arbeit des Fördervereins keineswegs beendet.
In den folgenden Jahren setzte sich der Verein weiterhin für das Schloss und sein Umfeld ein. Dazu gehörten unter anderem Fragen der Parkplatzsituation und der Entwicklung des ehemaligen Galopprennbahngeländes. Darüber hinaus wurden zahlreiche Konzerte und kulturelle Veranstaltungen organisiert – sowohl in eigener Verantwortung als auch in Zusammenarbeit mit dem Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen.
Die Grundlage unserer Arbeit ist bis heute der in § 2 der Vereinssatzung festgelegte Zweck:
Zweck des Vereins ist die Erhaltung, Förderung des Wiederaufbaus und der denkmalgerechten Nutzung des Gelsenkirchener Renaissance-Schlosses Horst, ferner die Erforschung des Schlosses, seines regionalen und überregionalen Umfeldes und der Familiengeschichte seines Bauherrn. Der Satzungszweck wird auch durch die Beschaffung von Mitteln verwirklicht.
Diesem Auftrag fühlt sich der Förderverein bis heute verpflichtet. Er unterstützt die Erhaltung, die historische Erforschung und die denkmalgerechte Nutzung von Schloss Horst.
Dabei arbeitet der Förderverein in vielen Angelegenheiten eng mit dem Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zusammen. Gemeinsam lassen sich Projekte und Maßnahmen im Sinne des Schlosses häufig besser verwirklichen.
